Unsere Angebote

Wie unterstützen wir Familien?


Passgenaue Hilfen

Schwierigkeiten kommen in allen Familien vor. Aber manchmal wächst einem alles über den Kopf und man hat das Gefühl, alleine nicht mehr klar zu kommen. Damit auch in anstrengenden und krisenhaften Zeiten ein gutes Aufwachsen von Kindern in ihren Familien möglich ist, können Eltern und Kinder sich Hilfe und Unterstützung beim zuständigen Jugendamt holen. Verschiedene Möglichkeiten können dort je nach Bedarf auf der gesetzlichen Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches gewährt werden. Wir stellen Ihnen auf diesen Seiten die Hilfen vor, die wir dann im Auftrag umsetzen können. Neben der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft finden Sie Informationen zur Videogestützten Beratung, dem Sozialpädagogischen Clearing sowie unseren Angeboten zu Schulbegleitung und Begleitetem Umgang.

Unsere pädagogischen Fachkräfte stehen Ihnen in den Hilfen mit Rat und Tat zur Seite. Sie haben meist ein Studium aus dem Bereich der Sozialen Arbeit, der Pädagogik, Psychologie, Frühe Kindheit beendet (oder vergleichbare Studienabschlüsse). Viele Fachkräfte verfügen über eine  Ausbildung zum Erzieher bzw zur Erzieherin, Heilerziehungspfleger, Hebamme o.ä. – alle bringen Berufs- und Lebenserfahrung mit.

Unsere Devise heißt: MIT Ihnen! Wir beraten und begleiten Sie durch Ihren Alltag, so dass Sie schnell eine Erleichterung bei Ihren Aufgaben empfinden werden. So wird sich Ihre Blick nach vorne richten und sich die Situation für Ihre Kinder und Familie verbessern. Durch unsere Beratung und Begleitung werden sich Veränderungen einstellen und Sie können lernen, Krisen und Probleme in der Zukunft alleine zu bewältigen.

Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe?

Die ganze Familie im Blick.

In manchen Situationen kann es hilfreich sein, Unterstützung wie z.B. eine Beratung von außen zu erhalten. Als „Hilfe zur Selbsthilfe“ hat Ihnen das Jugendamt möglicherweise Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII vorgeschlagen. Im sogenannten  „Hilfeplan“ werden zunächst Ziele gemeinsam mit Ihnen und der passenden pädagogischen Fachkraft, die sie im Anschluss begleitet, entwickelt und in den folgenden Monaten Schritt für Schritt umgesetzt. Diese Schritte werden alle mit Ihnen abgesprochen, so dass man gemeinsam an der Verbesserung Ihrer Situation arbeiten kann. Für 12 bis 24 Monate kommen wir 1 bis 3 mal pro Woche zu Ihnen nach Hause. Die Fachkraft nimmt sich Zeit, über das Geschehen zu reden und unterstützt Sie gerne tatkräftig, wenn es etwas zu regeln gibt. So begleitet sie Sie zu Ämtern und Ärzten, in Schulen, zur Schuldnerberatung oder entwickelt mit Ihnen eine veränderte Tages- und Freizeitstruktur. Alle sechs Monate wird das bisher Erreichte gemeinsam ausgewertet. Unsere Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht. Häufig hören wir, wie gut es tut, dass eine Fachkraft zu Ihnen nach Hause kommt und sieht, was eigentlich los ist. Lösungen können direkt „im Geschehen“ entwickelt und ausprobiert werden. So kommt Ihr System „Familie“ in Bewegung, Probleme und Krisen können bewältigt werden.

 „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie“. § 31 SGB VIII

 

Was ist Erziehungsbeistandschaft?


Im Fokus: der oder die Jugendliche

Während die Sozialpädagogische Familienhilfe an der Weiterentwicklung des gesamten Familiensystems arbeitet, unterstützt die Erziehungsbeistandschaft die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten eines einzelnen Kindes oder einer/eines Jugendlichen. Hier finden sich Themen wie schulische oder berufliche Perspektiven, soziale Themen, Liebe und Freundschaften, Eigenständigkeit und Verantwortungsübernahme für das eigene Leben. In der Regel werden Gespräche mit den Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen mit dem Kind bzw. der/dem Jugendlichen durch die Erziehungsbeiständin/dem Erziehungsbeistand moderiert, gemeinsam vorbereitet und reflektiert. Die Hilfe ist dabei immer auf die speziellen Bedürfnisse des Einzelfalles zugeschnitten.

„Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern“. § 30 SGB VIII

Was ist videogestützte Beratung?


Weil Bilder für sich sprechen …

nutzen wir ausgewählte Szenen aus einem kurzem Videoclip Ihrer Alltagssituation, um Entwicklungsmöglichkeiten sichtbar zu machen und den Weg zu Veränderung aufzuzeigen. So können Sie zukünftig Schwierigkeiten und Herausforderungen mit neuen Mustern begegnen. Einige unserer Fachkräfte haben Zusatzausbildungen in videogestützten Beratungsabläufen wie Marte Meo oder Entwicklungspsychologische Beratung erworben und können diese bei Interesse und Bedarf einsetzen.

Marte Meo bedeutet sinngemäß, „etwas aus eigener Kraft“ zu leisten. Bei der von Maria Aarts in Holland entwickelten Methode werden mit Unterstützung von wertschätzenden Videoaufnahmen gezielt Entwicklungsprozesse bei Kindern, Jugendlichen und Eltern möglich gemacht. Marte Meo bietet sich vor allem für ganz konkrete Anliegen aus dem Familienalltag an, wenn beispielsweise die Essensituation oder Hausaufgabensituation positiv verändert werden soll. Es werden konkrete Entwicklungspunkte herausgesucht, die Schritt für Schritt positiv gestärkt werden.

Ganz ähnlich arbeitet auch die Entwicklungspsychologische Beratung, ein videogestütztes Beratungsangebot für Eltern mit Babys und Kleinkinder in den entscheidenden ersten Jahren. Das Beratungsmodell basiert auf den Grundlagen der Säuglings-Kleinkind- und Bindungsforschung sowie neuesten  entwicklungspsychologischen Kenntnissen. Nach der Videoanalyse von Alltagssysituationen werden gemeinsam mit den Eltern Handlungsstrategien erarbeitet, die eine positive Eltern-Kind-Interaktion begünstigen. Ausgangspunkt der Beratung bildet immer die Beobachtung des Kindes mit seinen individuellen Kompetenzen und Bedürfnissen.

Zeit zum genauen Hinschauen – unser Clearingangebot


Welche Unterstützung bringt Sie weiter?

Damit sich etwas in Ihrer Familie zum Besseren wendet, hat das Jugendamt Sie schon beraten und Unterstützung zugesagt. Oft stehen am Beginn einer  Jugendhilfemaßnahme noch unsichere Einschätzungen und sich widersprechende Angaben über die Situation von Kindern und den Eltern.  Diese Unklarheit macht es schwierig, über die passgenaue Art und den Umfang einer Hilfe zu entscheiden. Hier kann ein ambulantes Clearing Klarheit bringen.

Ein ambulantes Clearing hat zum Ziel, zugeschnitten auf die spezifische familiäre Situation, in 2 bis 3 Monaten ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot mit allen Beteiligten zu erarbeiten. Dabei kommen in der Regel zwei Fachkräfte zu Ihnen nach Hause. Sie sprechen mit allen Familienmitgliedern und vielleicht auch mit weiteren wichtigen Personen in Ihrem Familiensystem. Auch mit der Schule, Kindergärten und Beratungsstellen kann mit Ihrem Wissen und Einverständnis ein Austausch erfolgen, immer mit dem Ziel, Auslöser und Hintergründe bestehender Schwierigkeiten besser zu verstehen. Dafür benutzen wir unterschiedliche sozialpädagogische Diagnoseverfahren. Wir sortieren unterschiedliche Bedürfnisse, prüfen vorhandene Ressourcen und identifizieren Hindernisse und Stolpersteine. Abschließend beschreiben wir diesen gemeinsamen Weg sowie eine Empfehlung für Unterstützungsmöglichkeiten in einem Bericht. In der Regel führen wir die empfohlenen Hilfemaßnahmen nicht selbst durch.

Am Ende dieser intensiven Klärungsphase haben alle wieder Klarheit, was die nächsten Schritte hin zu einer Verbesserung der jetzigen Situation sein könnten.

Und was beinhaltet eine Schulbegleitung?


Was Kinder brauchen …

damit sie sich gut entwickeln können, kann ganz unterschiedlich sein und erfordert eine genaue Analyse der individuellen Situation.

So kann Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen durch eine Sozialpädagogische Schulbegleitung ermöglicht werden, am Leben in der Gemeinschaft durch den Besuch der für sie geeigneten Schulform teilzunehmen. In gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten (Lehrer, Fachkraft, ggf. Therapeuten) wird genau festgelegt, wie die individuelle Unterstützung gestaltet werden soll.

Was ist ein Begleiteter Umgang?

Damit der Kontakt bleibt.

Ein Begleiteter Umgang ermöglicht Kindern bzw. einem jungen Menschen den Kontakt mit Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen in einer geschützten Atmosphäre bei Anwesenheit einer neutralen, psychologisch geschulten Person. Wie genau und an welchem Ort Begleitete Umgänge stattfinden, wird im Vorfeld geregelt und braucht gute Absprachen. Das Ziel ist, dem Kind eine unbeschwerte Zeit mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen.

KarLa e.V. unterstützt seit 2007 Kinder, Jugendliche und Familien durch Beratung, Begleitung und Hilfsangebote.

Kontakt

KarLa – Sozialpädagogische Hilfen für Familien e. V.
Hauptstraße 80
76297 Stutensee

Tel. 07244-607520
Fax 07244-607557
E-Mail: kontakt@karla-ev.de

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